1. Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz wird uns auch dieses Jahr mit Änderungen begleiten.
Gleich 3-mal stehen im Jahr 2022 Anpassungen vor der Türe, hierbei sind die folgenden Stichtage zu beachten:
Ab 01. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde, ab 01. Juli 2022 steigt er planmäßig auf 10,45 Euro pro Stunde UND:
Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Der sieht vor, dass der Mindestlohn ab 01. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben wird.
Unser Praxistipp: Diese Stichtage schon jetzt im Kalender markieren. So denken Sie daran, die Änderungen rechtzeitig in Ihrem Lohnprogramm vorzunehmen.
Künftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen voraussichtlich wieder zum 01.01.2024.
2. Betriebliche Altersvorsorge
Wenn ein Arbeitnehmer aus seinem Gehalt Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Diese Verpflichtung besteht nur bei Entgeltumwandlungen über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Diese Regelung ist nun auch für Altverträge verpflichtend.
Unser Praxistipp: Arbeitgeberfinanzierte Verträge können unverändert bestehen bleiben. Arbeitnehmerfinanzierte Verträge sowie Mischfinanzierungen am besten durch das Versicherungsunternehmen prüfen lassen und neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen einholen.
3. Minijob: Freiwillige Zuzahlung zur Rentenversicherung – ist das sinnvoll?
Verzichtet der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung und erklärt sich bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 % auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 % aufzustocken, erwirbt der Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
Er kann damit beispielsweise lange Wartezeiten erfüllen oder unter anderem Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilition) erwerben.
Unser Praxistipp: Bevor sich ein Arbeitnehmer für die Befreiung dieser Zuzahlung entscheidet, wird eine individuelle Beratung bezüglich der rentenrechtlichen Auswirkungen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen. Das Servicetelefon ist kostenlos unter der 0800-10004800 zu erreichen (Sozialversicherungsnummer bereithalten)