Steuerupdate 2024
Was hat sich steuerlich 2024 geändert?
In unserer Infoveranstaltung zum Steuerupdate 2024 im Januar erfuhren unsere Mandanten das Wichtigste in Kürze. Die 10. Mandantenveranstaltung am 6. Februar hatte es in sich:
Wir hatten einige Neuerungen im steuerlichen Gesetz im Gepäck. Allem voran das Wachstumschancengesetz.
1. Das Wachstumschancengesetz
Kurz erklärt: Das Wachstumschancengesetz ist ein Maßnahmenpaket, das die Ampel-Koalition vorstellte und vom Bundestag im November 2023 Zustimmung fand. Das Wachstumschancengesetz soll die konjunkturschwache Wirtschaft wieder ankurbeln.
Wichtig zu wissen: Das Gesetz ist noch nicht offiziell beschlossen, denn aktuell werden noch Änderungen diskutiert.
Was würde sich durch das Wachstumschancengesetz ändern?
Einkommenssteuerliche und umsatzsteuerliche Änderungen für Unternehmer:innen und Privatpersonen sind die Folge.
Wir wollen hier 5 der wichtigsten Änderungen nennen:
- Steuerfreigrenze Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.000 Euro § 3 Nr. 73 EStG: Sofern die Ausgaben Einnahmen übersteigen, können Einnahmen steuerpflichtig geltend gemacht werden (Einkommensteuererklärung)
- Änderung der Sonderregelung von privater Nutzung von Elektrofahrzeugen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
- Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
- Umsatzsteuervoranmeldungen § 18 UStG: Abgabe für Voranmeldungen entfällt, wenn Steuer-Vorjahr kleiner als 2.000 Euro (vorher 1.000 Euro)
- Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, für bewegliche Wirtschaftsgüter § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG
2. Photovoltaikanlagen – weiteres wichtiges Steuerupdate 2024
Eines der wohl in den letzten Jahren am häufigsten vorkommenden Themen: Die Photovoltaikanlagen.
Ab dem 1. Januar 2022 sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb steuerfrei. Wenn Sie Einkünfte ausschließlich aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen erzielt haben, müssen Sie sich keinen Kopf über die Gewinnermittlung machen – diese fällt nämlich aus. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind unabhängig von ihrer Größe nicht begünstigt.
Beispiele für Einnahmen, Entnahmen und die Nullbesteuerung
Zu den Einnahmen gehören zum Beispiel die Einspeisevergütung oder Entgelte für anderweitige Stromlieferungen.
Entnahmen liegen vor, wenn beispielsweise Strom zu eigenen Wohnzwecken oder für das Aufladen privater Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge genutzt wird.
Nachträglich wurden nun auch folgende Umsätze auf 0 Prozent Besteuerung ab 1. Januar 2023 gesetzt:
- Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage
- Der innergemeinschaftliche Erwerb
- Die Einfuhr
- Die Installation
3. Neue Investitionsanreize werden gesetzt
Durch Anpassung des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung sollen neue Investitionsanreize gesetzt werden.
Voraussetzungen hierfür:
- Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung/Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbe-träge).
- Investitionsabzugsbeträge können nur in Anspruch genommen werden, wenn Gewinn 200.000 EUR nicht überschreitet
- Summe der Beträge darf je Betrieb 200.000 Euro nicht übersteigen.
4. Wohnen und mieten: Abschreibungssätze und energetische Maßnahmen
Die Erschließung neuer Wohn- und Mieträume wird uns wohl noch längere Zeit begleiten. Zu den Steuerupdates 2024 gehören daher auch erhöhte Abschreibungssätze auf Mietwohnungsneubau und energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
5. Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen und Sanierungen zum Effizienzhaus mit der Raiffeisenbank Pfaffenwinkel
Informationen und Termine zu Bauinfoabende finden Sie hier: www.raiba-pfaffenwinkel.de/startseite.html
6. Lohn-Update: Mindestlohn, Minijob und Phantomlohn
Wie hoch ist der Mindestlohn seit 1. Januar 2024?
Der Mindestlohn wurde von 12 Euro auf 12,41 seit dem 1. Januar 2024 gesetzt. Ab 1. Januar 2025 soll sich der Mindestlohn wiederum auf 12,82 Euro erhöhen.
Erhöhung der Minijobgrenze
Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Minijobgrenze auf 538 Euro erhöht. Somit sind 10 Stunden pro Woche arbeiten für Minijobber möglich.
Was ist Phantomlohn?
Der Begriff Phantomlohn benennt den Lohn, auf den der oder die Arbeitnehmer:in einen Rechtsanspruch hat, der aber nicht ausgezahlt wurde.
Beispiele aus der Praxis sind Unterschreitungen des gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohns, Arbeitsverträge ohne Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit oder die Unter-schlagung von Zuschlägen während Krankheits- oder Urlaubtage.
7. Unternehmensnachfolge-Beratung der AktivSenioren
Die AktivSenoren begleiten Sie unter anderem bei dem Prozess der Unternehmensnachfolge. Weitere Informationen und Wissenswertes finden Sie hier: www.aktivsenioren.de/angebote/unternehmensnachfolge-beratung
Fazit: Steuerupdate 2024 im Überblick
Das Steuerupdate 2024 verspricht eine Vielzahl von Veränderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Insbesondere das Wachstumschancengesetz wird uns 2024 beschäftigen.
Um betriebswirtschaftliche Vorteile optimal zu nutzen und steuerliche Risiken zu minimieren, ist es entscheidend, dass wir die neuen Regelungen frühzeitig mit Ihnen angehen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Wir bleiben für Sie am Ball und behalten die Entwicklungen im Auge, um Ihre finanzielle Strategie bestmöglich zu gestalten. Das Steuerjahr 2024 bietet nicht nur Herausforderungen in Form der Neuerungen, sondern auch die Möglichkeit, von innovativen steuerlichen Anreizen zu profitieren.