Kleinunternehmer 2025: Das hat sich geändert
Die Ampel-Koalition hat frischen Wind für Kleinunternehmer gebracht: Die Bundesregierung hat die Kleinunternehmerregelung überarbeitet, um sie an EU-Vorgaben anzupassen – Ihr Kleinunternehmen bekommt nun mehr Spielraum. Hier erfahren Sie, was neu ist und was Sie jetzt beachten sollten.
Neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung
So war es noch 2024: Blieb der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro und sollte er im laufenden Jahr voraussichtlich unter der 50.000 Euro-Grenze bleiben, konnten Sie die Kleinunternehmerregelung § 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen.
Diese Grenzen sind jetzt auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben worden.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:
➔ 25.000 € im Vorjahr
➔ 100.000 € im laufenden Jahr
Was bedeutet das konkret für Sie als Kleinunternehmer?
Sie können jetzt mehr Umsatz machen, ohne Ihren Status als Kleinunternehmer zu verlieren.
Wichtig: Wenn Sie die 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr überschreiten, müssen Sie sofort zur Regelbesteuerung wechseln – und ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen.
Wie sieht eine Kleinunternehmerrechnung aus?
Neben den üblichen Angaben – wie Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummer, etc. – muss Ihre Rechnung den Hinweis §19 USt. enthalten, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Ihre Preisangabe dann auch Brutto wie Netto.
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung – jetzt mit Frist
Entscheiden Sie sich auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, können Sie dies jetzt bis zum 28. Februar 2027 rückwirkend für das Jahr 2025 tun. Nach dieser Frist ist der Verzicht bindend für fünf Jahre. Das bedeutet aber auch: Sie können nicht vorzeitig zurückwechseln.
EU-weite Kleinunternehmerregelung – auch für grenzüberschreitend Tätige
Seit diesem Jahr können auch Kleinunternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Das erleichtert den Handel innerhalb der EU erheblich.
Unser Fazit zur Änderung der Kleinunternehmerregelung
- 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr – das sind die neuen Grenzen.
- Keine Umsatzsteuer mehr ausweisen – es sei denn, Sie verzichten auf die Kleinunternehmerregelung.
- Verzichtserklärung bis zum 28. Februar 2027 möglich – danach fünf Jahre bindend.
- EU-weite Anwendung der Kleinunternehmerregelung – für grenzüberschreitend Tätige.
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