Sehen Sie auch manchmal auf Ihre Kontoauszüge und fragen sich, warum alles teurer wird? Hier und da sind die Prozente nach oben geklettert. Auch Banken und Sparkassen haben in den letzten Jahren fröhlich die Gebühren erhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich allerdings eingeschaltet und diese Erhöhungen rückwirkend bis Ende 2019 für unzulässig erklärt. Die Politik fordert ebenfalls klare Informationen und Rückerstattung unzulässiger Gebühren wie z.B. die sogenannten „Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Girokonten“
– Verjährungsfrist drei Jahre!
Ihnen als Bankkunde wird empfohlen, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und bei Unstimmigkeiten das Gespräch zu suchen. Wägen Sie ab, ob es sich lohnt, eventuelle Ansprüche geltend zu machen denn eine langfristig gute Partnerschaft mit Ihrer Bank ist immer wichtig.