Photovoltaikanlage
Wir sehen sie mittlerweile auf vielen Hausdächern thronen: Die Photovoltaikanlage.
Sonnenenergie als Strom für den Eigenbedarf nutzen, zugleich in ein öffentliches Netz einspeisen und zusätzlich Geld verdienen? Das lässt die Euros auf dem Konto ebenso wie das CO2-Klima-Konto steigen.
Klingt doch wunderbar? Wäre da nicht das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021!
Denn die Finanzierung der Photovoltaikanlagen wird zunehmend schwieriger.
Steuerlich betrachtet sind Sie als Betreiber einer solchen Anlage ein Unternehmer, wenn Ihr Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und Sie hierdurch regelmäßige Einnahmen erzielen. Somit betrifft das Ihre Einkommens- und Gewerbesteuer.
Die Vergütung für selbst genutzten Strom wird nach dem EEG 2021 jedoch nicht mehr in vollem Umfang als Betriebsvermögen anerkannt.
Welche Möglichkeiten haben Sie als Photovoltaik-Betreiber?
Seit Juni 2021 ist es möglich einen Antrag auf steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu stellen. Falls die erhöhte Einspeisevergütung für eine sogenannte „ausgeförderte Anlage“ letztmals im Jahr 2020 gewährt wurde, ist dieser Antrag bis zum 31.12.2021 beim zuständigen Finanzamt zu stellen
Daher kontaktieren Sie bitte vorab Ihren Berater oder Ihre Beraterin, inwieweit dies für Sie Sinn macht.