Montagmorgen. Im Büro angekommen, arbeiten Sie den gesamten Vormittag auf Hochtouren, weil sich einiges über die letzten Tage angesammelt hat. Gerade als Sie sich einen Espresso holen wollen, teilt Ihnen eine Kollegin mit, dass der Betriebsprüfer da ist und mit Ihnen sprechen möchte. Auch das noch … Dafür haben Sie gerade so gar keine Zeit!
Der Finanzbeamte teil Ihnen mit, dass er die Kassenführung überprüfen möchte, was ihm ohne Vorankündigung seit 2018 erlaubt ist.
Sie kommen ins Schwitzen: Das wussten Sie noch gar nicht.
Nach der Kontrolle erklärt der Beamte, dass die Kassenführung in Ordnung sei, er sich aber schriftlich für eine vollumfängliche Betriebsprüfung meldet. In dieser wird er kontrollieren, ob Ihr Unternehmen den gesetzlichen Standards zur Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht.
Außerdem weist der Prüfer auf die sogenannte Verfahrensdokumentation hin, in der alle steuerrelevanten Prozesse aufgeführt sein müssen. Das Fehlen der Dokumentation könnte er als Mangel der Buchhaltung werten, was unter anderem zu Steuernachzahlungen führen kann.
Nachdem der Beamte gegangen ist, holen sie sich erst einmal eine große Tasse Kaffee: Das könnte noch ein langer Arbeitstag werden!
Aber keine Sorge! Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne und erstellen eine Verfahrensdokumentation, die alle Anforderungen der Finanzbehörde erfüllt.