Digitalisierung ist zurzeit eines der Begriffe, die wir im Alltag wohl am häufigsten hören. Vor allem die Digitalisierung und ihre zukünftigen Herausforderungen für Unternehmen und Kanzleien stehen derzeit im Fokus.
Hier stellt sich die Frage: Was bedeutet das konkret im Unternehmen? Relevant sind hier neben der digitalen Datenaufbewahrung oder dem Scannen von Belegen viele weitere (insbesondere rechtliche) Aspekte.
Bei unserer Mandantenveranstaltung online am 09.11.2021 konnten wir zu den Themen „digitale Prozesse und die digitale Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung“ sowie „Chancen der Digitalisierung für die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und uns“ qualifizierte Fachreferenten der Finanzverwaltung und der DATEV in Nürnberg gewinnen.
Eindrucksvoll wurde uns von Herrn Teutemacher die Vorgehensweise der Finanzverwaltung bei der digitalen Betriebsprüfung beschrieben.
Herr Sambale, Referent der DATEV, hat uns dann am Bildschirm gezeigt wie das Programm
„Unternehmen online“ bei der lückenlosen GoBD konformen Archivierung unterstützt.
Vorsicht:
Denn, sobald eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt, liegt ein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum
VERWERFEN DER BUCHFÜHRUNG führen kann.
Wir Ihre Steuerkanzlei beraten Sie gerne und erstellen mit Ihnen Ihre individuelle Verfahrensdokumentation.