Den Arbeitslaptop einpacken, zuhause auspacken. Einpacken, ins Büro fahren und weiter gehts. Homeoffice hin, Homeoffice her. Für viele ist es Alltag geworden, von zuhause zu arbeiten. Die Corona-Pandemie hat den digitalen Wandel vorangetrieben und viele von uns in das Eigenheim-Büro gezwungen.
Das können Sie für das Arbeiten im Homeoffice von der Steuer absetzen.
Wenn Ihnen Kosten aufgrund eines Arbeitszimmers entstanden sind, das Sie hauptsächlich für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen oder Sie nicht alle Arbeiten in den Räumen des Arbeitgebers ausführen könnten, gibt es einige Ausgaben, die Sie bei den Werbungskosten Ihrer Einkommenssteuer ansetzen dürfen.
Egal ob Sie ein Arbeitszimmer nutzen oder die neue Homeoffice-Pauschale (angerechnet werden 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr) in Anspruch nehmen: Arbeitsmittel, die Sie bis zu einem Nettopreis von 800 Euro bzw. 952 Euro brutto selbst gekauft haben, sind für das Jahr 2021 in voller Höhe absetzungsfähig. Als Arbeitgeber profitieren Sie ebenfalls von den Neuerungen, denn Käufe von Hard- und Software für die „Aufrüstung“ der mobilen Arbeitsplätze, können Sie als Betriebskosten angeben.
Bei so vielen Änderungen verliert man schnell einmal den Überblick – Ihr Sachbearbeiter hilft Ihnen gerne weiter!