Geld ist nicht alles?! Steuerberater-Fachtipps für Geldleistungen zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
Mitarbeiterzufriedenheit: Welche Faktoren eine Rolle spielen
Mitarbeiterzufriedenheit und den wichtigsten Aspekten gibt es zahlreiche Studien.
Beispielsweise hat die Avantgard Expert 2024 eine Arbeitszufriedenheitsstudie erhoben. Laut Studie schreiben Mitarbeitende den folgenden 3 Faktoren die größte Bedeutung zu:
- Besseres Gehalt: 56 Prozent
- Flexiblere Arbeitszeiten: 41 Prozent
- Das Gefühl, etwas „Sinnvolles“ zu tun: 34 Prozent
Im Vergleich zur Studie aus dem Jahr 2019 ist die Wichtigkeit des Gehalts um 11 Prozent und zum Vorjahr um 6 Prozent gesunken. Das Gehalt hält sich trotzdem weiterhin auf Platz 1.
Das Gefühl der Sinnhaftigkeit ist erstmals auf Platz 3 gerückt und verdrängt somit „Nettere Kollegen“ aus dem Jahr 2019 vom Treppchen.
Den gesamten Artikel können Sie bei Avantgarde Experts nachlesen: https://www.avantgarde-experts.de/de/magazin/arbeitszufriedenheit-2024/
Schön und gut – was bedeutet das jetzt aber für Ihr Unternehmen?
Was die Studie verdeutlicht:
Die Aspekte Gehalt, Flexible Arbeitszeiten, Sinnhaftigkeit, die Sicherheit des Arbeitsverhältnisses und Atmosphäre am Arbeitsplatz sind für die Mitarbeiterzufriedenheit ausschlaggebend.
Die direkte Gehaltserhöhung ist für Arbeitgeber:innen jedoch eine der teuersten Maßnahmen und daher die Variante, die gerne vermieden wird.
Unsere 3 Steuerberater-Fachtipps für Arbeitgeber
1. Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
Alles wird teurer: Die Preise steigen kontinuierlich und der Lebensunterhalt wird von Jahr zu Jahr kostenintensiver. Eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro können Sie Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch bis Ende des Jahres zusätzlich ausbezahlen.
Für Ihr Unternehmen steuerfrei und eine gute Möglichkeit Ihren Mitarbeitenden eine Freude zu bereiten.
2. Steuerfreie Sachbezüge innerhalb und außerhalb der 50-Euro-Grenze
Bei den monatlichen Boni gibt es verschiedene Optionen, die das Unternehmen als steuerfreie Sachbezüge bis zu einer 50-Euro-Grenze an Arbeitnehmer:innen weitergeben kann:
- Waren- und Benzingutscheine, Tankkarten und Shopping-Cards
- Übereignung von Gegenständen des täglichen Bedarfs
- Gewährung von Arbeitsessen
- Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen des Unternehmens
- Rabatte auf Waren und Dienstleistungen von Drittanbieter
Darf’s auch mal mehr als 50 Euro sein? Sie haben auch die Möglichkeit, außerhalb der 50-Euro-Grenze steuerfreie Sachbezüge zu gewähren. Wir geben Ihnen hier gerne ein paar, der vielen Optionen.
- Sachgeschenke bei besonderen Anlässen
- Steuerfreier Personalrabatt
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz
- Sammelbeförderung zum Arbeitsplatz
- Überlassung von Computern und Smartphones
- Jobtickets und Fahrräder zur privaten Nutzung
Fazit: Steuerfreie Vergünstigungen nutzen und Mitarbeitende stärken
Die Bandbreite an steuerfreien Zuwendungen bietet Unternehmen die Chance, das Engagement und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.
Zudem sind diese Vergünstigungen eine kosteneffiziente Form der Mitarbeitermotivation.
Indem Arbeitgeber:innen diese steuerlichen Rahmenbedingungen gezielt planen und einsetzen, können sie steuerliche Vorteile nutzen und die Arbeitsatmosphäre sowie das Wohl ihrer Mitarbeitenden nachhaltig unterstützen.
3. Steuerliche Vorteile durch Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung
Für Sie als Unternehmer:in gibt es verschiedene Möglichkeiten, Mitarbeitende durch steuerfreie oder pauschal versteuerte Zuwendungen zu unterstützen.
Durch die Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber bestimmte geldwerte Vorteile mit festen Steuersätzen versteuern, wodurch Mitarbeitende finanziell entlastet werden.
Diese Pauschalierung bietet Unternehmen Flexibilität und ist ideal, um Mitarbeitenden attraktive Vergünstigungen anzubieten. Hier ein Überblick über gängige Optionen.
Im Folgenden stellen wir einige Optionen vor:
- Steuerbegünstigte Betriebsveranstaltungen
- Kantinenmahlzeiten und Restaurantschecks
- Private BahnCard für dienstliche Fahrten
- Gruppenunfallversicherung
- Lohnsteuerpauschalierung mit Prozenten
- Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg
- Erholungsbeihilfen für Mitarbeitende und deren Familien
- Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit
- Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten
- Betriebliche Sachzuwendungen wie Incentive-Reisen
In dieser Übersicht geben wir Ihnen nur einen kleinen Ausblick auf die zahlreichen Optionen, die Sie in Erwägung ziehen können.
In dieser Form können Sie Ihren Mitarbeitenden kleinere Wertschätzungen entgegenbringen und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit beitragen – ohne direkte Gehaltserhöhung.
Albert Einstein sagte schon:
„Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt.“
Deshalb geben wir Ihnen zum Schluss noch 5 zusätzliche Steuerberater-Top-Tipps für erfolgreiche langfristige Mitarbeiterzufriedenheit mit an die Hand:
- Ihre Mitarbeitenden sind der wesentliche Kern Ihres Unternehmens.
- Jedes Teammitglied trägt einen Teil zum Ganzen bei.
- Feedback- und Fehlerkultur hochfahren.
- Flache Hierarchien und gute Atmosphäre
- Sicherheit und Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden als Priorität setzen.