Bauunternehmen sind in ihrer geschäftlichen Aktivität stark vom Wetter abhängig: Ob der Winter besonders lang dauert oder ein Sommer stark verregnet ist, macht sich bei der Auftragslage oder der Durchführung von Aufträgen bemerkbar.
Der Bruttolohn für Bauarbeiter wird daher anders berechnet als der für Verwaltungsangestellte: Er umfasst den Tarifstundenlohn abhängig von der Lohngruppe und einen Bauzuschlag: Der Zuschlag gleicht die witterungsbedingte Belastung außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit, die besondere Belastung durch den häufigen Wechsel der Baustelle mit wechselnden Anfahrtswegen und Arbeitsbedingungen sowie Lohneinbußen in Schlechtwetterzeiten im Winter aus.