Die Steuerberater Armin Hampel + Andreas Marka informieren
Welche Neuerungen gibt es heuer im Steuerrecht und in der Rechtsprechung? Aktuelles von hampel + marka
Gesetzgeber, Finanzverwaltung und Rechtsprechung waren auch im Jahr 2015 wieder sehr aktiv. Über alle wichtigen Änderungen informierten daher Armin Hampel und Andreas Marka, die Geschäftsführer der hampel+marka Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Schongau und Lechbruck, im Steuerupdate zum Jahresanfang 2016 Ende Januar.
Fast siebzig Mandanten nahmen die Gegenheit wahr, sich innerhalb eines Abends umfassend auf den aktuellen Stand zu bringen. Sehr kompakt und anschaulich anhand von konkreten Beispielen brachten Armin Hampel und Andreas Marka ihnen nahe, welche Neuerungen sie als Unternehmer oder GmbH-Geschäftsführer, als Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Kapitalanleger und ganz allgemein als Steuerzahler ab diesem Jahr zu beachten haben.
Die Teilnehmer nutzten die Hampel + Marka-Mandantenveranstaltung gerne auch zum informellen Austausch und Gespräch untereinander.
Einige wenige Themen, die auf dem Mandantentag der hampel+marka Steuerberatungsgesellschaft im Detail erläutert wurden, seien hier kurz anrissen. Ausführlicher finden sie die Informationen von Armin Hampel und Andreas Marka für ihre Mandanten … hier.
Oder rufen Sie bei konkreten Fragen direkt an: Telefon 08861 23070. Unser Öffnungszeiten finden Sie … hier.
Reger Zuspruch fand die Hampel + Marka-Mandantenveranstaltung in Schongau.
Steuerliche Neuerungen 2016, einige Beispiele vom Steuerupdate Hampel + Marka
Stichwort Umsatzsteuer. Der Verlust des Vorsteuerabzugs droht bei Ungereimtheiten in der Rechnung, ein Postfach als Adresse des Rechnungsausstellers genügt nicht mehr. Eine Rechnung sollte daher keinesfalls beglichen werden, wenn die Formerfordernisse für den Vorsteuerabzug nicht vollständig erfüllt sind.
Stichwort Investitionsabzugsbetrag. Eine nachträgliche Aufstockung ist zulässig, wenn sich herausstellt, dass das Wirtschaftsgut, für dessen Anschaffung ein Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd eingestellt wurde, teurer werden wird als kalkuliert. Eine „Fristverlängerung“ für die Beschaffung entsteht durch diese Aufstockung nicht. Der Unternehmer hat im übrigen ein flexibles Wahlrecht, ob und für welche begünstigte Investition der Investitionsabzugsbetrag hinzugerechnet wird. Ggf. kann er Abzugsbeträge freiwillig vorzeitig rückgängigmachen. Zwingend ist die elektronische Übermittlung der Daten für den Investitionsabzugsbetrag an das Finanzamt.
Stichwort GoBD, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Seit dem 31.10. 2015 gelten für die Buchführungspflicht neue Grenzen, nämlich • Umsatzerlöse p.a. => 600.000 € (bislang 500.000 €) bzw. • Gewinn p.a. => 60.000 € (bislang 50.000 €)
Eine Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Kasse kommt nicht, es kann weiterhin eine offene Ladenkasse geführt werden. Falls eine elektronische Kasse angeschafft werden soll, sollte diese unbedingt bereits die Anforderungen erfüllen, die die Finanzverwaltung ab dem 01.01. 2017 stellen wird, raten Armin Hampel und Andreas Marka ihren Mandanten.
Stichwort Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer. Es besteht ein Wahlrecht zur Abgeltungsteuer, IM FALL einer Beteiligung ab 25 % oder Beteiligung von mindestens 1 % UND einer beruflichen Tätigkeit für die GmbH. Rechtsfolge: •Anwendung des individuellen Steuersatzes •Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (60 % steuerpflichtig) •Werbungskostenabzug zulässig
Dieses Wahlrecht ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuüben.
Achtung: Das BSG kippte am 11. November 2015 mit gleich drei Urteilen die Stimmrechtsbindung außerhalb von Gesellschaftsverträgen. Daraus folgt, dass Minderheitsgesellschafter (Anteil an der GmbH unter 50 %) sozialversicherungspflichtig sind – Beitragsnachforderungen drohen, warnen die Steuerberater Armin Hampel und Andreas Marka. Und: „Bei Betriebsprüfungen werden diese Fälle verstärkt aufgegriffen werden!!!“
Stichwort Arbeitgeber-Arbeitnehmer. Übersteigen bei einem Betriebsausflug die Kosten 110 € pro Arbeitnehmer, fällt auf den Mehrbetrag Lohnsteuer an – weshalb diese Grenze unbedingt eingehalten werden sollte. Dabei müssen die Kosten für eingeladene Angehörige denen für den Arbeitnehmer zugerechnet werden!
Stichwort Hausbesitzer. Bei längerem Leerstand eines Mietobjektes will die Finanzverwaltung die negativen Einkünfte mangels Einkünfteerzielungsabsicht streichen. Bei mehr als fünf Jahren Leerstand tragen die Vermieter die Beweislast für ihre Vermietungsbemühungen – die gilt es daher sorgfältig zu dokumentieren.
Stichwort Kapitalanleger. Die müssen sich auf Meldepflichten von ausländischen Banken an das Bundeszentralamt für Steuern ab 2017 eingerichten. Gemeldet werden die Existenz von Konten, Zins- und Dividendenerträge sowie der Kontostand. Unbedingt genutzt werden sollte das Freistellungsvolumen, Stichwort Liquiditätsvorteil, so Armin Hampel + Andreas Marka. Ein Freistellungauftrag oder dessen Erhöhung führe unmittelbar zu einer Steuererstattung durch die Bank.
Liegt bei Ehegatten/Lebenspartnern ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vor – der auch auf 0,00 Euro lauten kann – erfolgt eine übergreifende Verlustverrechnung zum Jahresende durch die Bank: •Verluste werden u.U. mit den Gewinnen des Partners verrechnet. •Bereits einbehaltene Abgeltungsteuer wird von der Bank erstattet.
Ausführlicher finden Sie diese und viele weitere Themen im Steuerupdate von Armin Hampel und Andreas Marka … hier (pdf). Gerne können Sie uns auch anrufen unter der Telefonnummer 08861 23070 und bei Bedarf einen Termin vereinbaren, auch per E-Mail.